Inklusion und Selbstbestimmung dürfen nicht von Alter und Pflegebedürftigkeit abhängen
Stellungnahme zur Rahmenkonzeption „Ältere Menschen mit geistiger Behinderung
Mit der Stellungnahme zur Rahmenkonzeption „Ältere Menschen mit geistiger Behinderung in Verbindung mit schwerer und schwerster Pflegebedürftigkeit“ fordert der Landesverband, dass auch für ältere geistig behinderte Menschen in Verbindung mit schwerer oder schwerster Pflegebedürftigkeit das Recht auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe uneingeschränkt gelten muss.