Behindertenrechtskonvention

Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Damit die Konvention immer mehr in der Realität wirksam wird

Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahre 2009 war ein Meilenstein für die gesellschaftliche Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen in der ganzen Welt. Mit der Konvention werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen als allgemeine Menschenrechte anerkannt. Sie garantiert Menschen mit Behinderungen den Abbau von Barrieren auf allen gesellschaftlichen Ebenen, das Recht auf Selbstbestimmung, Partizipation und auf ein inklusives Bildungssystem. Und sie verpflichtet die unterzeichneten Staaten, angemessene Vorkehrungen zur Umsetzung der Normen zu treffen.

Für die Selbsthilfeverbände und Interessensvertretungen für Menschen mit Behinderung war diese Ratifizierung ein wichtiger Erfolg ihrer langjährigen sozialpolitischen Arbeit nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs. So sind wichtige Lebenserfahrungen von Menschen mit Behinderungen und wesentliche Positionen der Behindertenverbände aus vielen Ländern in die Formulierungen eingegangen und es gelang erstmalig, diese für alle verbindlich als grundlegende Menschen- und Bürgerrechte zu definieren.

Und dennoch bedeutete dieser Teilerfolg nicht das Ende der Notwendigkeit des sozialpolitischen Handelns der Selbsthilfeverbände. Gesellschaftliche Veränderungen und die Aushandlungsprozesse um die Umsetzung von Rechtsnormen verlaufen in konflikthaften Auseinandersetzungen, in denen die Selbsthilfeverbände eine wichtige zivilgesellschaftliche Rolle übernehmen. So zeigte sich, dass in der Umsetzung der UN-BRK auf Länderebene das Engagement, das Wissen, die kritische Begleitung sowie die Mitarbeit der Interessensvertretungen notwendig waren.

Konstruktiver und kritischer Begleiter von Anfang an

Die Lebenshilfe Landesverband Hessen e.V. begleitet aus diesem Grund seit der Ratifizierung 2009 intensiv die Umsetzungsschritte in Hessen und bringt immer wieder die Forderungen der Menschen mit (geistiger) Behinderung und der Lebenshilfe in die sozialpolitische Diskussion ein. Bei der Erstellung des Landesaktionsplans der Hessischen Landesregierung war die Lebenshilfe im Rahmen von Arbeitsgruppen bereits im Vorfeld aktiv beteiligt (2010). Da in dem 2011 vorgelegten Plan aus Sicht der Lebenshilfe die menschenrechtlichen Normen der BRK und die von den Selbsthilfeverbänden eingebrachten Vorschläge nur sehr unzureichend angenommen wurden, hat die Lebenshilfe dies in der Folge beständig kritisiert und eine Weiterentwicklung des Plans gefordert.

Konstruktiv, aber kritisch arbeitete der Landesverband auch in den Jahren 2014 und 2015 in drei Arbeitsgruppen der Landesregierung an der Weiterentwicklung des Landesaktionsplans mit. Die Arbeitsgruppe

  • Bewusstseinsbildung entwickelte Ideen, wie durch Öffentlichkeitsarbeit Sensibilität und Empathie für die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung und für die Notwendigkeit einer inklusiven Gesellschaft geschaffen werden kann.
  • Arbeit und Beschäftigung entwickelte u. a. Vorschläge zum Ausbau von Integrationsbetrieben, zur Verbesserung von IFD, FBI und dem Fachausschuss im Bereich der Werkstätten sowie zur Verbesserung des Übergangs von der Schule in den Beruf.
  • Barrierefreiheit entwickelte eine Fülle von Vorschlägen, wie z. B. zur realen Schaffung von barrierefreiem Wohnraum, zur Verankerung von wesentlichen Baunormen in der Hessischen Bauordnung (HBO), der Liste der technischen Baubestimmungen (TBB) und zur Verbesserung der Beteiligung der Betroffenen als Experten.

Haben Sie Barrieren für Menschen mit Behinderungen festgestellt? Gerne nehmen wir Ihre Beobachtungen auf, diskutieren und sammeln diese und tragen sie schließlich an die Politik heran. Gemeinsam schaffen wir es, dass die Konvention immer mehr in der Realität wirksam wird. Wir freuen uns auf Ihren Kontakt.