Wir über uns

Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Der Mensch steht im Mittelpunkt unseres Handelns.

Seit mehr als 50 Jahren setzen wir uns gemeinsam mit unseren über 10.000 Mitgliedern in Hessen, mit unseren Orts- und Kreisvereinigungen, mit der Gemeinschaft aller Lebenshilfen in Deutschland und mit unseren hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Menschen ein. Wir eröffnen Perspektiven. Zukunftsperspektiven für Menschen mit Behinderung und für deren Angehörige. Zukunftsperspektiven für sozialpädagogische Fach- und Führungskräfte sowie für ehrenamtlich Engagierte. Zukunftsperspektiven für Schulabgängerinnen, Berufseinsteigerinnen und -umsteiger.

Zukunftsperspektiven und Visionen für eine inklusive Gesellschaft, in der es eben normal ist, verschieden zu sein. Das Ziel, die vollständige gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung und die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft, geben uns jeden Tag Ansporn und Motivation. Mit unserem Freiwilligendienst, unserer Fachschule für Sozialwesen, unseren Fort- und Weiterbildungsangeboten, unserem Zentrum für Leichte Sprache und mit unserer anwaltschaftlichen Arbeit für die Interessen von Menschen mit Behinderung wirken wir nachhaltig in die Gesellschaft hinein.

Der Lebenshilfe Landesverband Hessen wurde 1965 in Marburg gegründet. Im Landesverband sind 42 Orts-, Gebiets- und Kreisvereinigungen mit über 10.000 Mitgliedern organisiert. Aus ihrer Mitte wird alle drei Jahre der Landesvorstand gewählt. Er setzt sich aus ehrenamtlich engagierten Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Lebenshilfen zusammen, koordiniert die sozialpolitische und inhaltliche Arbeit des Verbandes und vertritt den Landesverband und die Interessen der Menschen mit einer (geistigen) Behinderung nach außen. Die Grundlage unserer Arbeit und Ausrichtung fußen auf unserer Satzung. Grundsatzentscheidungen werden unter Beteiligung der Mitglieder getroffen.

Der Landesverband ist unter anderem Mitglied in der Lebenshilfe Bundesvereinigung e.V., im Paritätischen Hessen, in der LAG Selbsthilfe Hessen e.V. und im Verein zur Förderung der Gedenkstätte Hadamar e.V.

Fragen rund um die Lebenshilfe Landesverband Hessen

Wofür setzt sich die Lebenshilfe Hessen ein?

Die Lebenshilfe Hessen setzt sich für die Belange von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Familien ein. Hier sind einige der zentralen Ziele und Tätigkeitsbereiche:

  1. Inklusion und Teilhabe: Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen, um ihre gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft zu gewährleisten.

  2. Unterstützung und Beratung: Bereitstellung von Beratung und Unterstützung für Menschen mit Behinderung und ihre Familien, um ihnen bei der Bewältigung des Alltags und der Nutzung von Hilfsangeboten zu helfen.

  3. Bildung und Arbeit: Einsatz für eine inklusive Bildung sowie die Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.

  4. Selbstbestimmung und Eigenständigkeit: Förderung der Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung, indem ihre individuellen Fähigkeiten und Wünsche berücksichtigt und gestärkt werden.

  5. Pflege und Betreuung: Angebot von verschiedenen Pflege- und Betreuungsdiensten, die auf die individuellen Bedürfnisse der Betroffenen zugeschnitten sind.

  6. Politische Interessenvertretung: Engagement in der politischen Interessenvertretung, um die rechtlichen und sozialen Rahmenbedingungen für Menschen mit Behinderung zu verbessern.

Die Lebenshilfe Hessen arbeitet dabei eng mit anderen Organisationen, Institutionen und der Politik zusammen, um ihre Ziele zu erreichen und eine inklusive Gesellschaft zu fördern.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Welche Mission hat die Lebenshilfe?

Die Mission der Lebenshilfe ist es, auf Grundlage der UN-BRK, Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien zu unterstützen und ihnen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Im Detail umfasst die Mission der Lebenshilfe folgende Aspekte:

  1. Inklusion fördern: Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass Menschen mit Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gleichberechtigt teilhaben können. Dazu gehört die Integration in Bildung, Arbeit, Freizeit und Kultur.

  2. Selbstbestimmung stärken: Ein zentrales Ziel ist es, die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit von Menschen mit Behinderung zu fördern. Die Lebenshilfe unterstützt sie dabei, eigene Entscheidungen zu treffen und ihr Leben nach ihren Wünschen und Bedürfnissen zu gestalten.

  3. Unterstützung und Beratung: Die Lebenshilfe bietet umfassende Beratungs- und Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung und ihre Familien. Dazu gehören Hilfe in rechtlichen und sozialen Fragen, aber auch konkrete Unterstützung im Alltag.

  4. Bewusstsein schaffen: Die Lebenshilfe arbeitet daran, das Bewusstsein in der Gesellschaft für die Belange und Rechte von Menschen mit Behinderung zu schärfen. Dazu gehören Öffentlichkeitsarbeit, Bildungsprojekte und der Dialog mit politischen Entscheidungsträgern.

  5. Vernetzung und Zusammenarbeit: Die Lebenshilfe fördert die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Menschen mit Behinderung, ihren Familien, Fachkräften und Institutionen. Durch Netzwerke und Kooperationen sollen bestmögliche Unterstützungsangebote geschaffen werden.

Durch diese Mission trägt die Lebenshilfe dazu bei, dass Menschen mit Behinderung ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben führen können und in die Gesellschaft integriert werden.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Was ist die UN-BRK?

Die UN-BRK steht für die „Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention). Diese Konvention wurde von den Vereinten Nationen verabschiedet und trat am 3. Mai 2008 in Kraft. Sie hat das Ziel, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Menschen mit Behinderungen weltweit zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten. Hier sind einige wesentliche Punkte der UN-BRK:

  1. Inklusion und Nicht-Diskriminierung: Die UN-BRK fordert die volle Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen und verbietet jegliche Form der Diskriminierung aufgrund von Behinderung.

  2. Gleichberechtigung: Menschen mit Behinderungen sollen die gleichen Rechte und Freiheiten genießen wie alle anderen Menschen. Dies umfasst unter anderem das Recht auf Bildung, Arbeit, Gesundheit und politische Teilhabe.

  3. Selbstbestimmung und Autonomie: Die Konvention betont das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Selbstbestimmung und ein selbstbestimmtes Leben. Sie sollen in der Lage sein, ihre eigenen Entscheidungen zu treffen und ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten.

  4. Barrierefreiheit: Ein zentraler Aspekt der UN-BRK ist die Forderung nach Barrierefreiheit in allen Bereichen des öffentlichen Lebens, einschließlich Gebäude, Verkehrsmittel, Information und Kommunikation.

  5. Bewusstseinsbildung: Die Konvention fordert Maßnahmen zur Sensibilisierung der Gesellschaft für die Belange und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen, um Vorurteile und Diskriminierung abzubauen.

  6. Internationale Zusammenarbeit: Die UN-BRK ermutigt die Staaten, international zusammenzuarbeiten, um die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen weltweit zu verbessern.

Deutschland hat die UN-BRK am 24. Februar 2009 ratifiziert und ist somit verpflichtet, die in der Konvention festgelegten Rechte und Prinzipien umzusetzen. Die Lebenshilfe und andere Organisationen setzen sich dafür ein, dass die Ziele der UN-BRK in Deutschland verwirklicht werden und Menschen mit Behinderungen ein gleichberechtigtes und selbstbestimmtes Leben führen können.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Welche Themen beschäftigen die Lebenshilfe Hessen aktuell?

Die Lebenshilfe beschäftigt sich aktuell mit einer Vielzahl von Themen, die sich auf die Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen und deren Inklusion in die Gesellschaft in Hessen konzentrieren. Hier sind einige der wichtigsten Themen:

  1. Inklusion in Bildung und Arbeit:

    • Bildung: Förderung einer inklusiven Bildung, bei der Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können. Dazu gehören auch der Einsatz für barrierefreie Schulen und individuelle Unterstützung.
    • Arbeitsmarkt: Unterstützung bei der Integration von Menschen mit Behinderung in den regulären Arbeitsmarkt, Förderung inklusiver Arbeitsplätze und Schaffung von beruflichen Qualifizierungsangeboten.
  2. Barrierefreiheit:

    • Sicherstellung der Barrierefreiheit in öffentlichen Räumen, Verkehrsmitteln, Gebäuden und im digitalen Bereich. Dies schließt den Zugang zu Informationen und Kommunikationstechnologien mit ein.
  3. Selbstbestimmtes Leben:

    • Förderung von Wohnformen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, so selbstständig wie möglich zu leben. Unterstützung bei der Nutzung von persönlicher Assistenz und technischen Hilfsmitteln.
  4. Teilhabe und Mitbestimmung:

    • Stärkung der politischen und gesellschaftlichen Partizipation von Menschen mit Behinderung. Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und Förderung von Selbstvertretungsorganisationen.
  5. Pflege und Unterstützung:

    • Verbesserung der Pflege- und Betreuungsangebote für Menschen mit Behinderung, einschließlich der Unterstützung von Familienangehörigen und des Einsatzes für bessere Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte.
  6. Bewusstseinsbildung und Öffentlichkeitsarbeit:

    • Sensibilisierung der Gesellschaft für die Belange von Menschen mit Behinderung. Abbau von Vorurteilen und Diskriminierung durch Informationskampagnen und Bildungsprojekte.
  7. Digitalisierung:

    • Nutzung digitaler Technologien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung. Entwicklung und Förderung von barrierefreien digitalen Angeboten und Assistenzsystemen.
  8. Rechtliche Rahmenbedingungen:

    • Einsatz für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und anderer relevanter Gesetze und Regelungen. Einflussnahme auf politische Entscheidungsprozesse zugunsten von Menschen mit Behinderung.
  9. Familienunterstützung:

    • Bereitstellung von Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Familien von Menschen mit Behinderung, um ihnen bei der Bewältigung des Alltags und der Nutzung von Hilfsangeboten zu helfen.
  10. Gesundheit und Rehabilitation:

    • Verbesserung des Zugangs zu gesundheitlicher Versorgung und Rehabilitation für Menschen mit Behinderung. Förderung von Präventionsmaßnahmen und gesundheitsfördernden Angeboten.

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Wer führt die Lebenshilfe Landesverband Hessen e.V.?

Die Lebenshilfe Hessen ist ein gemeinnütziger Verein. Sie wird von einem Vorstand geführt, der von der Mitgliederversammlung alle drei Jahre gewählt wird. Der Vorstand setzt sich aus mehreren Personen zusammen, die unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten übernehmen. Die aktuellen Vorstandsmitglieder der Lebenshilfe Hessen können auf der offiziellen Webseite der Lebenshilfe Hessen eingesehen werden. Dort finden sich auch Informationen zu ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten und zur Biografie unserer Vorstandsmitglieder.

Zuletzt aktualisiert am 28.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Wer sind die Mitglieder der Lebenshilfe Hessen?

Die Lebenshilfe Hessen hat 42 Mitgliedsorganisationen. Diese Mitgliedsorganisationen umfassen lokale Lebenshilfe-Vereinigungen sowie verschiedene Einrichtungen und Dienste, die sich um die Unterstützung und Förderung von Menschen mit geistiger Behinderung kümmern. In den Lebenshilfe Mitgliedsorganisationen vor Ort sind ca. 10.000 natürliche Personen Mitglied. Die Mitgliedsorganisationen unterscheiden sich in Ihrer Größe und Ihren Dienstleistungen und Aktivitäten für Menschen mit geistiger Behinderung. Einige Mitgliedsorganisationen haben zum Beispiel Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wohnangebote, Beratungsstellen, Frühförderstellen und Kindertagesstätten. Andere inklusive Schulen, Freizeit- und Kulturangebote.

Zuletzt aktualisiert am 28.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Wie kann man bei der Lebenshilfe Mitglied werden?

Die Mitgliedschaft bei der Lebenshilfe bietet die Möglichkeit, sich aktiv für die Belange von Menschen mit Behinderung einzusetzen und Teil einer unterstützenden Gemeinschaft zu werden. Um Mitglied bei der Lebenshilfe zu werden, kann man in der Regel folgenden Schritten folgen:

  1. Kontaktaufnahme: Interessenten sollten sich an die lokale Lebenshilfe-Vereinigung in ihrer Nähe wenden. Kontaktdaten finden sich auf unserer Webseite oder der jeweiligen lokalen Vereinigung.

  2. Mitgliedsantrag: Ein offizieller Mitgliedsantrag muss ausgefüllt und eingereicht werden. Dieser Antrag ist oft auf der Webseite der lokalen Lebenshilfe-Vereinigung verfügbar oder kann dort angefordert werden.

  3. Beitrag: Die Mitgliedschaft ist in der Regel mit einem Mitgliedsbeitrag verbunden. Die Höhe des Beitrags kann variieren und wird von der jeweiligen lokalen Vereinigung festgelegt.

  4. Bestätigung: Nach Prüfung des Antrags erhält der Interessent eine Bestätigung über die Aufnahme als Mitglied.

 

Zuletzt aktualisiert am 28.06.2024 von Alexander Mühlberger.

Wie kann man sich bei der Lebenshilfe ehrenamtlich engagieren?

Ehrenamtliches Engagement bei der Lebenshilfe bietet die Möglichkeit, wertvolle Erfahrungen zu sammeln, soziale Kontakte zu knüpfen und einen wichtigen Beitrag zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung zu leisten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, sich bei der Lebenshilfe ehrenamtlich zu engagieren. Hier sind die Schritte, wie man sich einbringen kann:

  1. Kontaktaufnahme: Interessierte sollten sich zunächst an ihre örtliche Lebenshilfe-Vereinigung wenden. Kontaktdaten und Informationen zu den verschiedenen regionalen Vereinigungen finden sich auf der Webseite der Lebenshilfe Hessen.

  2. Beratungsgespräch: Oft wird ein erstes Gespräch angeboten, in dem die Interessenten über die verschiedenen Möglichkeiten des Engagements informiert und ihre Interessen und Fähigkeiten besprochen werden.

  3. Auswahl eines Tätigkeitsbereichs: Je nach Interesse und Fähigkeiten können Ehrenamtliche in verschiedenen Bereichen tätig werden, beispielsweise:

    • Unterstützung bei Freizeit- und Sportangeboten
    • Begleitung und Unterstützung im Alltag von Menschen mit Behinderung
    • Mithilfe bei Veranstaltungen und Aktionen
    • Organisatorische und administrative Tätigkeiten
    • Öffentlichkeitsarbeit und Fundraising
  4. Einarbeitung und Schulung: Vor Beginn der ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen in der Regel eine Einarbeitung und, je nach Aufgabenbereich, spezifische Schulungen.

  5. Engagement: Nach der Einarbeitung beginnen die Ehrenamtlichen mit ihrer Tätigkeit. Sie werden dabei von ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitern unterstützt und betreut.

 

Zuletzt aktualisiert am 27.06.2024 von Alexander Mühlberger.