Infos

Das Wichtigste für den Jahrgang 2024/2025 in aller Kürze

Dauer und Beginn deines Freiwilligendienstes

FSJ / BFD: Du kannst nach Abschluss der Schulpflicht bis zum Alter von 27 Jahren ein Freiwilliges Soziales Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten. Ein FSJ/BFD muss mindestens 6 und kann maximal 18 Monate andauern. In der Regel erstreckt es sich über einen Zeitraum von 12 Monaten und beginnt zwischen Juli und Oktober eines Jahres. Ein FSJ/BFD ist für Vollzeit ausgelegt, aber ein Freiwilligendienst in Teilzeit mit mindestens 21 Stunden wöchentlich in Zustimmung der Einsatzstelle und des Trägers möglich (§ 2 Absatz 1 Satz 2 b) JFDG).

BFD Ü27: Falls du über 27 Jahre alt bist, kannst du einen Bundesfreiwilligendienst Ü27 leisten. Der BFD Ü27 muss mindestens 6 und kann maximal 24 Monate andauern. In der Regel erstreckt er sich über einen Zeitraum von 12 Monaten und beginnt zwischen Juli und Oktober eines Jahres. Der BFD Ü27 kann sowohl in Voll- als auch in Teilzeit absolviert werden.

Taschengeld, Sozialversicherung und Urlaub

Während deines Freiwilligendienstes bekommst du ein Taschengeld von 245€ sowie eine Verpflegungspauschale von 195€ (Angaben entsprechen einer Vollzeittätigkeit). Du bist über deine Einsatzstelle sozialversichert (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung). Der Anspruch auf Kindergeld und gegebenenfalls Waisenrente bleibt erhalten.

Während eines zwölfmonatigen Freiwilligendienstes hast du mindestens 26 Urlaubstage.

Weitere Vorteile

Du bekommst während deines Freiwilligendienstes einen FSJ/BFD-Ausweis ausgestellt, mit dem du bei Eintrittsgeldern (im Schwimmbad, Kino, Museum etc.) Ermäßigung erhältst. Am Ende der Dienstzeit bekommst du von uns in Absprache mit deiner Einsatzstelle ein qualifiziertes Zeugnis ausgehändigt.

Dein Freiwilligendienst wird bei bestimmten Ausbildungen als Praktikumszeit oder auch als praktischer Teil für deine Fachhochschulreife anerkannt und zählt bei der Bewerbung um einen Studienplatz als Wartesemester.

Organisatorisches zu den Seminaren

Die Seminare beginnen in festen Gruppen nach den schulischen Sommerferien, gelten als Pflichtveranstaltung und sind reguläre Arbeitszeit.

Die Seminarorte liegen im Bereich Gießen und Wetzlar. Die Seminarwochen finden in der Regel ohne Übernachtung statt. Für die Freiwilligen, die in größerer Entfernung von den Seminarorten eingesetzt sind, finden die Seminarblöcke mit Übernachtung statt.

Die insgesamt 25 Bildungstage in einem zwölfmonatigem FSJ/BFD verteilen sich auf drei Wochenseminare mit je fünf Tagen (in der Seminargruppe mit Übernachtung sind es vier Wochenseminare) und zehn einzelnen Seminartagen (in der Übernachtungsgruppe fünf Seminartage).