Die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme an Fachschulen für Sozialwesen in Hessen.
Im Folgenden findest Du die Zugangsvoraussetzungen für die Aufnahme einer Ausbildung zum*zur Heilerziehungspfleger*in oder zum*zur Erzieher*in in Hessen. Gerne beraten wir dich bei Fragen zu deinem Lebenslauf und zu deinem bisherigem Werdegang.
Alle Voraussetzungen müssen spätestens bei Beginn der Ausbildung vorliegen. Du kannst dich gerne schon vorher bewerben.
- Schulische Aufnahmevoraussetzung:
Mittlerer Bildungsabschluss oder ein vergleichbarer Schulabschluss. Wurde der Schulabschluss außerhalb des deutschen Sprachraums erworben, ist der Nachweis über Deutschkenntnisse auf der Niveaustufe C1 erforderlich.
- Berufliche Aufnahmevoraussetzungen:
Eine Ausbildung zum/zur Sozialassistent*in oder der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer ist nachzuweisen.
- Voraussetzungen für den Quereinstieg:
Voraussetzung für den Quereinstieg in die Ausbildung ist eine berufliche Vorbildung im Umfang von mindestens drei Jahren, die eine sozialpädagogische Tätigkeit beinhaltet.
Angerechnet werden können:
- die Ableistung eines Freiwilligendienstes
- erzieherische oder pflegerische Tätigkeiten in der Familie,
- einschlägige Praktika in sozialpädagogischen Einrichtungen,
- Auslandsaufenthalte als Au-Pair,
- ehrenamtliche Tätigkeit mit einschlägigen Bezugsgruppen.
Interessent*innen mit einem studienqualifizierenden Schulabschluss benötigen eine 3-monatige berufliche Vorbildung in einem sozialpädagogischen Tätigkeitsbereich.
- Der Nachweis der gesundheitlichen Eignung für diesen Beruf, welcher bei Ausbildungsbeginn nicht älter als zwei Monate sein darf.
- Ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, so wie es in allen sozialen Berufen selbstverständlich notwendig ist
Bewerbungen sowie Interessensbekundungen für das Ausbildungsjahr 2024 sind über unser Online-Bewerbungsformular möglich.