Fortbildungsangebote

Beratungs-Gespräche als Aufgabe der Frauen-Beauftragten

Veranstaltungszeiten

Mo., 25.03.2025, 09:00 Uhr - 14:30 Uhr
Di., 26.03.2025, 09:00 Uhr - 14:30 Uhr
 

Frauen aus der Werkstatt oder einer Wohneinrichtung können sich an die Frauen-Beauftragte wenden:

  • Wenn sie Probleme haben,
  • wenn sie Sorgen haben,
  • wenn sie nicht mehr weiter wissen,
  • wenn sie einen Rat oder Unterstützung brauchen.

Zum Beispiel:

  • Ein Kollege oder eine Kollegin oder die Gruppenleitung behandeln die Frau nicht gut.
  • Jemand hat der Frau weh getan.
  • Jemand sagt, die Frau darf nicht selbst entscheiden, was sie arbeiten oder wie sie wohnen möchte.
  • Die Frau möchte einen Freund oder eine Freundin haben und jemand sagt, das geht nicht.

In dem Kurs sprechen wir darüber, wie Ihr als Frauen-Beauftragte der Frau helfen könnt.

Und was für ein gutes Beratungsgespräch wichtig ist.

Wir sprechen über gute Unterstützung und Hilfs-Angebote.

Wir üben miteinander Beratungs-Gespräche.

Diese Schulung ist für alle Frauenbeauftragten geeignet,
auch die, welche noch keine Schulung zur Frauenbeauftragten hatten.