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Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Berlin/Marburg. Heute hat das Bundesverfassungsgericht seine Entscheidung vom 16. Dezember 2021 bekannt gegeben: Menschen mit Behinderung müssen mit einer gesetzlichen Regelung vor Benachteiligung bei pandemiebedingten Engpässen der intensivmedizinischen Behandlung geschützt werden. Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, Bundesministerin a.D. begrüßt dies ausdrücklich: „Bereits vor einem Jahr war unsere Forderung, dass eine solche gesetzliche Regelung nötig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass die Gefahr besteht, dass Menschen mit Behinderung benachteiligt werden, da von der Behinderung pauschal auf eine geringere Überlebenschance geschlossen werde.“

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe fordert die zügige Einführung einer allgemeinen Impfpflicht, um Menschen mit Behinderung vor der Ansteckung mit Covid 19 wirksam zu schützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu sichern. „In den ersten Corona-Wellen haben Menschen mit Beeinträchtigung unglaublich unter Absonderung und Isolation leiden müssen. Dass sie ihre Wohneinrichtungen nicht mehr verlassen dürfen, dass Werkstätten, Schulen und Kitas geschlossen und so die Familien mit der Betreuung und Pflege ihrer behinderten Angehörigen allein gelassen werden, darf auf gar keinen Fall noch einmal passieren“, betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesgesundheitsministerin a.D. „Damit Teilhabe für alle funktioniert, muss die ganze Gesellschaft Verantwortung übernehmen. Deshalb setzt sich die Lebenshilfe für eine allgemeine Impflicht ein.“

Sich der eigenen Rolle im Team bewusst sein, um fachlich kompetent Wissen zu vermitteln und Berufsanfänger*innen anleiten zu können – dies ist nur ein Ziel der Weiterbildung „Lernen im Dialog“, die die Hephata Diakonie gemeinsam mit der Lebenshilfe Hessen in der Weiterbildung zur Praxisanleitung in sozialen Berufen anbietet.