News

Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Europawahl ist auch für Menschen mit umfassender rechtlicher Betreuung möglich


Mit einer einstweiligen Anordnung nach der mündlichen Verhandlung am 15.04.2019 macht das Bundesverfassungsgericht den Weg zur Europawahl frei: Das heißt, jeder kann wählen bei der Europawahl. Auch alle Menschen die bisher ausgeschlossen waren, weil sie unter umfassender rechtlicher Betreuung standen.

Damit wird endlich ein Ziel erreicht, für das die Lebenshilfen in Hessen und im Bund sich seit langem schon eingesetzt haben.

Aber zuerst muss dafür ein Antrag beim Wählerregister gestellt werden.

Hierfür bietet die Bundesvereinigung der Lebenshilfe ein entsprechendes Formular zum Herunterladen und Ausfüllen an.

Dieses ausgefüllte Formular muss bis spätestens 3. Mai 2019 beim Wahlamt der Gemeinde am Wohnort angekommen sein.

Bitte Informieren Sie andere Menschen darüber und unterstützen Sie die betreffenden Personen und ermöglichen Sie so die Wahrnehmung dieses bürgerlichen Grundrechts bei der anstehenden Europawahl und ermöglichen Sie die Stärkung der europäischen Solidargemeinschaft.

 

Weitergehende Informationen finden Sie unter:

https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/wahlrecht/

Zurück