Berlin, 7. Juni 2021 – Am vergangenen Mittwoch hat das Bundeskabinett eine „kleine Pflegereform“ beschlossen, die nun im Blitzverfahren heute im Gesundheitsausschuss beraten und bereits am Freitag, 11. Juni 2021, in 2. und 3. Lesung im Bundestag verabschiedet werden soll. Diese Reform wird dann als Omnibus an das „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ (GVWG) angehängt. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern, dass das GVWG auch für die lange überfällige Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus genutzt wird.