Ein inklusives Bildungssystem zu schaffen, das den individuellen Zugang zu allgemeinen Bildungsangeboten für alle sichert, ist eine der Kernaussagen der UN-BRK (Artikel 24). Wie dies gelingen kann und was die Lebenshilfe dafür tun muss, zeigt diese Positionsbestimmung, die anlässlich des 50jährigen Bestehens des Landesverbands 2015 erarbeitet wurde.