Mehr Partizipation Betroffener gefordert
Anfang August findet in Wiesbaden die Anhörung zum Entwurf der Fraktionen CDU und Bündnis 90 / Die Grünen für ein Gesetz zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes für Hessen statt. Der Landesverband wird während der Anhörung persönlich durch Wolfgang Kopyczinski vertreten sein und die Interessen der Menschen mit Behinderung, die in den hessischen Lebenshilfe Mitgliedsorganisationen organisiert sind, vertreten.
Grundlage für die Positionierung des Landesverbands bildet ein Papier, welches eine interne Projektgruppe mit Unterstützung des Lebenshilfewerks Waldeck-Frankenberg, der Lebenshilfe Gießen, dem Behindertenwerk Main-Kinzig sowie der Bundesvereinigung der Lebenshilfe, erarbeitet hat. Grundsätzlich fordert das 7seitige Papier zu mehr Partizipation von Menschen mit Behinderung auf. „Nichts ohne uns, über uns“ soll auch in der Weiterentwicklung des Gesetzes grundlegend sein. So werden im Papier zahlreiche Querverweise auf die Ausführungen und Forderungen des Deutschen Instituts für Menschenrechte genommen, welches „geeignete Beteiligungsformen“ einfordert.
Insgesamt nimmt das Forderungspapier ausführlich und detailliert auf die Ausführungen zum Vertragsrecht, dem anlasslosen Prüfrecht, den Antragsfristen, der Sozialberichtserstattung sowie der Interessensvertretung Stellung. Ebenso wird auf eine Diskriminierung, die im Gesetz unberücksichtigt bleiben soll, aufmerksam gemacht. Menschen, die in besonderen Wohnformen leben, wird, sollte der Entwurf verabschiedet werden, immer noch der Zugang zu bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung verwehrt. Auch hier besteht für den Landesverband akuter Handlungsbedarf der Landesregierung.
Einen Erfahrungsbericht zur Anhörung gibt es in Kürze auf dieser Seite und auf unseren Social Media Kanälen.