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Lebenshilfe Marburg - Standpunkte

Nachrichtenarchiv 2026

Berlin. Vielen Menschen mit Behinderung werden die beantragten Leistungen der Eingliederungshilfe verwehrt. Häufig wird dabei auf angeblich vorrangige Leistungen der Pflegeversicherung verwiesen oder sogar das Erfordernis einer „Teilhabefähigkeit“ behauptet und diese sodann infrage gestellt.

Berlin. Am 8. Oktober wird in zweiter und dritter Lesung über einen fraktionsübergreifenden Antrag zu vorgeburtlichen Bluttests auf Trisomie beraten: Nachdem eine Untersuchung auf Kosten der Krankenkassen für Einzelfälle beschlossen wurde, nehmen Schwangere den Test nun flächendeckend in Anspruch.

Joachim Busch war ein Kämpfer für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Der Lübecker setzte sich mit ganzer Kraft für Inklusion ein. Neben seiner langjährigen Tätigkeit als Werkstattrat, in der Gruppe „Jetzt reden wir“ der Lebenshilfe in Schleswig-Holstein, im Vorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe und im Inklusionsbeirat der Bundesregierung war ihm besonders die internationale Arbeit wichtig. Er war ein regelmäßiger Vertreter der Zivilgesellschaft in Genf bei den Prüfungen Deutschlands vor dem UN-Ausschuss der Vereinten Nationen zur Sicherung der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Er hielt Vorträge bei den Kongressen von Inclusion International und Inclusion Europe und wurde zuletzt noch im Mai dieses Jahres in den Vorstand des Europäischen Behinderten Forums (EDF) gewählt.

Vor dem anstehenden Kabinettsbeschluss zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Regierungsmitglieder eindringlich auf, Menschen mit Behinderung und ihren Familien die bisherigen Pflegeleistungen nicht zu versagen.

Am Samstag, den 26. September 2026, geht die Lebenshilfe Hessen zusammen mit zahlreichen Mitgliedsorganisationen in Frankfurt am Main auf die Strasse. Unter dem Motto „Teilhabe ist ein Menschenrecht“ setzen wir gemeinsam mit dem Sozialstaatsbündnis und Gewerkschaften ein klares Zeichen gegen den Abbau des Sozialstaates.   

Berlin. Der Bundesrat befasst sich am Freitag, 25. September, in erster Lesung mit dem Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetz. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht die Neuregelungen kritisch. „Das ist eine Reform, die ihren Namen nicht verdient“, erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.

Berlin. Die deutlichen Stimmenzuwächse der AfD erfüllen die Bundesvereinigung Lebenshilfe mit großer Sorge. Ein zunehmender politischer Einfluss der AfD bis hin zu einer Regierungsübernahme könnte nach Einschätzung des Verbands auch die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ihren Familien beeinträchtigen. Die Lebenshilfe appelliert deshalb an alle demokratischen Kräfte, sich klar zu Rechtsstaatlichkeit, Vielfalt und einer inklusiven Gesellschaft zu bekennen.

Marburg / Frankfurt am Main. Am Samstag, den 26. September 2026, wollen wir mit unseren Mitgliedsorganisationen in Frankfurt am Main ein starkes Zeichen für Inklusion, Teilhabe und soziale Gerechtigkeit setzen. Unter dem Motto des Sozialstaatsbündnisses „Nicht am Menschen sparen“ gehen Menschen mit und ohne Behinderung, Angehörige sowie Haupt- und Ehrenamtliche gemeinsam auf die Straße.

Berlin. Zum heutigen Tag der pflegenden Angehörigen fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe den Erhalt der Verhinderungspflege. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin: „Für pflegende Angehörige wäre es eine Katastrophe, wenn durch das geplante Pflegeneuordnungsgesetz die Verhinderungspflege wegfallen würde. Eltern, die ihr Kind mit Unterstützungsbedarf über viele Jahre pflegen, sind auf diese Leistung angewiesen.

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe begrüßt den Vorstoß von Gesundheitsminister Carsten Linnemann, pflegenden Angehörigen die Rentenbeiträge nicht kürzen zu wollen. Dazu erklärt Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Gesundheitsministerin: „Wir sind froh, dass Herr Linnemann den Vorschlag aus dem aktuellen Entwurf nicht übernehmen will. Eltern, die ihr Kind mit Behinderung über viele Jahre pflegen, dürfen dafür nicht auch noch bestraft werden.

Wie können Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen ihre Rechte kennen, einfordern und durchsetzen? Mit dieser zentralen Frage beschäftigte sich der Verbandstag der Lebenshilfe Hessen am 15. August 2026 in Marburg. Mehr als 20 Teilnehmer*innen aus 13 Mitgliedsorganisationen kamen zusammen, um sich über rechtliche Ansprüche, praktische Unterstützungsmöglichkeiten und die Rolle der Lebenshilfe auszutauschen.

Berlin. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe legt heute, einen Tag vor der parlamentarischen Sommerpause, ihre Bewertung zu den Ergebnissen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und des Bundeskanzlers vom 25. Juni sowie des Bundessozialministeriums und der Sozialministerkonferenz vom 12. Juni 2026 vor. Diese haben weitreichende Reformvorschläge zur Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sowie zur Kinder- und Jugendhilfe beschlossen.

Anlässlich der Anhörung zur Novelle des Behindertengleichstellungsgesetzes am 22. Juni fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe die Mitglieder des Bundestages nachdrücklich auf: „Nutzen Sie das parlamentarische Verfahren, um die bestehenden Schutzlücken im Gesetzentwurf zu schließen!“

 

Berlin. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung sehen beim GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz deutlichen Nachbesserungsbedarf. Der Bundestag muss das morgen beginnende parlamentarische Verfahren nutzen, um drohende Versorgungslücken zu schließen.

Besonders kritisch sind die geplanten Änderungen bei den Hilfsmitteln. Ein Rollstuhl, ein Hörgerät oder ein Sprachcomputer sind für Menschen mit Behinderung unverzichtbar. Sie entscheiden darüber, ob eine Person mobil ist, sich verständigen, lernen, arbeiten und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann. Die Fachverbände warnen deshalb davor, die Festbeträge auszuweiten und die Versorgung mit Hilfsmitteln damit stärker an pauschalen Preisgrenzen auszurichten. Das birgt die Gefahr, dass komplexe Versorgungsbedarfe unberücksichtigt bleiben und Betroffene häufiger um eine passende Versorgung streiten oder zusätzliche Kosten selbst tragen müssen.

Weiteren Nachbesserungsbedarf gibt es bei der Familienversicherung: Sie muss für Eltern behinderter Kinder auch beitragsfrei bleiben, wenn das Kind älter als 7 Jahre ist. Die Ausfallzeiten sind bei Familien mit behinderten Kindern aufgrund des länger bestehenden und aufwändigeren Pflege- und Unterstützungsbedarfs wesentlich länger als bei Kindern ohne Behinderung.

Schließlich sollte auch die Einnahmenseite der gesetzlichen Krankenversicherung gestärkt werden. Versicherungsfremde Leistungen müssen daher endlich aus Steuermitteln finanziert werden, ohne dass gleichzeitig der Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds gekürzt wird. Die Beiträge überwiegend durch Einsparungen in der Versorgung und bei den Versicherten zu stabilisieren, ist zu kurz gedacht.

Die fünf Fachverbände für Menschen mit Behinderung repräsentieren rund 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland. Ethisches Fundament der Zusammenarbeit der Fachverbände für Menschen mit Behinderung ist das gemeinsame Bekenntnis zur Menschenwürde sowie zum Recht auf Selbstbestimmung und auf volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft. Mehr Informationen unter:
www.diefachverbaende.de

 

Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.

Saarbrücken. In der nächsten Woche beginnen die Nationalen Sommer-Spiele von Special Olympics Deutschland im Saarland. Zur Eröffnungsfeier am Montag, 15. Juni, im Saarbrücker Ludwigsparkstadion werden auch der Bundesvorstand und die Landesvorsitzenden der Lebenshilfe kommen. Am Rande der Spiele ist zudem ein Treffen mit der saarländischen Ministerpräsidentin Anke Rehlinger geplant.

Mit großer Freude blickt die Lebenshilfe Hessen auf den erfolgreichen Abschluss ihres gFAB-Vorbereitungskurses zurück. In den vergangenen fast zwei Jahren wurden Mitarbeitende aus Werkstätten für Menschen mit Behinderung intensiv auf die Prüfung zur geprüften Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung (gFAB) vorbereitet. Der Kurs umfasste mehr als 40 Bildungstage und begleitete die Teilnehmenden fachlich und praxisnah auf ihrem Weg zum erfolgreichen Abschluss.

(Hannover, 04.05.2026) hiermit und anbei erhalten Sie eine gemeinsame Medienmitteilung des Paritätischen Niedersachsen und seiner Mitgliedsverbände – Lebenshilfe Niedersachsen, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen, SoVD Niedersachsen, Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e. V. sowie Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen – zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

Die Lebenshilfe warnt, die Rechte von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung dürfen nicht zugunsten pauschaler Lösungen und Kostendämpfungseffekten geschwächt werden. Kinder und Jugendliche mit Behinderung und ihre Familien warten schon sehr lange auf die nun greifbare Reform der Kinder- und Jugendhilfe. Durch diese Reform sollen endlich die Jugendämter für die Eingliederungshilfe aller Kinder mit Behinderungen zuständig werden. Diese Strukturreform könnte die Weichen für mehr Inklusion und Teilhabe stellen, gerade weil erstmals eine inklusive Infrastruktur auf den Weg gebracht werden soll. Leider droht sie nun jedoch zum Sparinstrument zulasten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung zu werden. Dem muss dringend Einhalt geboten werden

Berlin. Mit großer Empörung reagiert die Bundesvereinigung Lebenshilfe auf die jüngste Streichliste aus dem Kanzleramt. Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D., betont: „An den Sozialstaat soll die Axt angelegt werden. Die Pläne gehen vor allem gegen Menschen mit Behinderungen, Kinder und Jugendliche. Vieles widerspricht der UN-Kinder- und Behindertenrechtskonvention. Wir müssen uns gemeinsam wehren! Wir dürfen das nicht hinnehmen!“

Der Aprilscherz, der keiner war. Die bittere Realität der medizinischen Versorgung. Ein neuer Meilenstein für die Inklusion? Ein medizinisches Leuchtturmprojekt für Hessen? Das Schließen einer medizinischen Versorgungslücke? Die Verwirklichung der UN-BRK im Bereich Gesundheit? Schön wäre es gewesen. 😔

Berlin. Ob vorgeburtliche Bluttests auf Trisomien wie das Down-Syndrom als gesetzliche Kassenleistung dem Willen des Gesetzgebers entsprechend eingesetzt werden, muss dringend überprüft werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welt-Down-Syndrom-Tages am 21. März. Der Verband unterstützt damit einen fraktionsüber-greifenden Antrag (Drucksache 21/3873) im Deutschen Bundestag, der am kommenden Freitag beraten werden soll. Mehr als 100 Abgeordnete haben den Antrag jetzt erneut gestellt, nachdem es 2025 wegen der vorgezogenen Neuwahl nicht zu einer Abstimmung gekommen war.

Berlin, 5. März 2026 – Auf ihrer Frühjahrs-Konferenz haben die Fachverbände für Menschen mit Behinderung das Positionspapier „Gute Pflege für Menschen mit Behinderung und bessere Unterstützung für pflegende Angehörige!“ verabschiedet. In dem Papier machen die Fachverbände deutlich, was sie von der Pflegereform der Bundesregierung erwarten.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) sind
alarmiert über immer neue Gesprächsformate zu Einsparungen bei der Eingliederungshilfe.

Berlin. Lange haben Menschen mit Unterstützungsbedarf auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) warten müssen. Insofern begrüßt die Bundesvereinigung Lebenshilfe, dass es jetzt einen Kabinettsbeschluss gibt, der erstmals einen ausdrücklichen gesetzlichen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen enthält, also Hilfestellungen im Einzelfall zur Überwindung von Barrieren.

Berlin. Zum gestern veröffentlichten Bericht zur Lage der Menschenrechte weltweit betont Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und Bundesministerin a.D.: „Weltweit sind Menschenrechte unter Druck, das zeigt der Bericht von Human Rights Watch ganz deutlich. Auch für Deutschland gilt, dass die Einhaltung der Menschenrechte zentrale Grundlage einer funktionierenden Demokratie ist. Daher ist es so wichtig, auch für Menschen mit Behinderung das Recht auf uneingeschränkte Teilhabe zu wahren. Denn es ist ein Menschenrecht!"

Berlin. Die Sozialstaatskommission empfiehlt dem Bundessozialministerium, sich bei der Eingliederungshilfe auf zeitnahe Kostensenkungen zu fokussieren, etwa durch Änderungen im Vertragsrecht zum Umgang mit Tarifsteigerungen.