Mitwirkung und Mitbestimmung in Werkstätten
Rechtliche Einordnung der Bestimmungen zu Werkstatt-Räten und Frauen-Beauftragten in Werkstätten
Veranstaltungszeiten: Do., 04.09.2025, 10:00 Uhr - 17:15 Uhr und Fr., 05.09.2025, 09:00 Uhr - 16:15 Uhr
Werkstätten für behinderte Menschen haben mit den Werkstatt-Räten und Frauen-Beauftragten Selbstvertretungsorgane der Werkstattbeschäftigten, die in Europa ihresgleichen suchen. Sie haben gesetzlich festgeschriebene Rechte und Pflichten und eine garantierte Finanzierung.
In den meisten Werkstätten haben sich diese Organe inzwischen etabliert und gehen ihrer Arbeit nach. Doch wenn es zu Problemen in der Zusammenarbeit kommt, kommt schnell die Frage nach den zugrundeliegenden Regelungen in SGB IX, WVO und WMVO auf. Häufig gibt es auch keine speziellen Regelungen und es müssen Analogien zum BetrVG gezogen werden.
In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Mitwirkung und Mitbestimmung in Werkstätten erläutert und eingeordnet, wobei auf die Unterschiede zwischen den Werkstatt-Räten und Frauen-Beauftragten eingegangen wird. Die Vermittlungsstelle und die Stellung der Vertrauenspersonen werden ebenso behandelt, wie die Finanzierung der Werkstatt-Räte und Frauen-Beauftragten. Es wird außerdem ein Überblick gegeben über die sich immer weiter etablierende überregionale Interessenvertretung der Frauenbeauftragten und Werkstatträte.
In Workshops und Austauschrunden werden verschiedene Sichtweisen und Handlungsoptionen sichtbar gemacht.
THEMEN:
- Grundlagen und rechtliche Einordnung der Mitwirkung und Mitbestimmung
- Mitwirkungs-/Mitbestimmungsorgane Werkstatträte und Frauenbeauftragte
- Die schwierige Aufgabe der Vertrauenspersonen
- Die Vermittlungsstelle
- Finanzierung
- Exkurs: Überregionale Interessenvertretung der Frauenbeauftragten und Werkstatträte
- Workshops und Austauschrunden