Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Seminarreihe zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung
Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
Seminarreihe zur Vorbereitung auf die staatliche Prüfung
Die Qualifizierungsreihe "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" richtet sich nach der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung" vom 22. Juni 2018 für das Land Hessen.
Mit der Qualifizierung zur gFAB wird ein bundesweit staatlich anerkannter Abschluss erworben. Mit dem Bestehen der Prüfung wird die Ausbildereignung im Sinne des § 30 Absatz 5 des Berufsbildungsgesetzes erworben.
Die geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung ist in der Lage, personenzentrierte berufliche Bildungs- und Beschäftigungsmaßnahmen sowie arbeitsbegleitende Maßnahmen für Menschen mit einer Behinderung durchzuführen, um ihnen eine Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Dies erfordert von den Fachkräften einen hohen beruflichen Qualifikationsstandard. Besonders in den Bereichen der Arbeits-, Sozial- und Sonderpädagogik sowie auf förderdiagnostischem Gebiet muss die Fachkraft zusätzlich qualifiziert sein.
Über die im Ausbildungsberuf erlernten Fähigkeiten hinaus werden im Rahmen der Qualifizierungsreihe folgende Schlüsselqualifikationen erworben:
- Arbeits- und sonderpädagogische Kompetenzen
- Soziale Kompetenzen
- Kommunikative Kompetenzen
- Netzwerkkompetenzen
- Digitale und Technische Kompetenzen
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, beinhaltet die Weiterbildungsreihe u. a. folgende prüfungsrelevante Themen:
- Eingliederung und Teilhabe am Arbeitsleben personenzentriert gestalten
- Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert konzipieren und begleiten
- Arbeits- und Beschäftigungsprozesse personenzentriert planen und steuern sowie Arbeitsplätze personenzentriert einrichten
- Kommunikation und Zusammenarbeit personenzentriert planen, realisieren und steuern
Die Prüfungsbereiche werden in vierzehn (Präsenz- oder Live-Online-) Seminarbausteinen erarbeitet.
Um die digitalen und technischen Kompetenzen zu erweitern, sieht die methodisch-didaktische Gestaltung der Seminarreihe „Blended Learning“ (Vermischung verschiedener analoger und digitaler Lernformen) vor.
Wir bieten daher eine Kombination aus dem Präsenzunterricht einerseits (13 Module) und dem computergestützten Lernen in Form von digitalem Live-Unterricht andererseits (1 Modul) an.
Die Seminarreihe umfasst dabei folgende Themen und Termine (bitte beachten Sie, dass ggf. im Laufe der Reihe Bausteine getauscht werden können):
Modul 1:
Rolle und Aufgaben der Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung
01.09.2025 – 03.09.2025
- Einführung in den modularen Vorbereitungskurs
- Rollen und Aufgaben der Fachkräfte
- Menschenbild
- Kurze Geschichte der Behindertenhilfe
- Zentrale Konzepte (Normalisierung, UN-BK, Teilhabe, Inklusion, Personenzentrierung)
- Lernstrategien für die Weiterbildung
Modul 2:
Grundlagen der Kommunikation
20.10.2025 -22.10.2025
- Fördern der kommunikativen Kompetenz (aktiv zuhören, empfängergerecht formulieren)
- Wertschätzung und Feedback
- Info- und Kommunikationskultur in den Arbeitsgruppen der WfbM unterstützen (Gruppengespräche moderieren)
- Prinzipien von einfacher und leichter Sprache
- Konstruktive Kritik – Konfliktgespräche führen
- Kommunikation mit Menschen mit Sprachstörungen (Fallarbeit)
- Unterstützte Kommunikation
- Kommunikation mit internen und externen Beteiligten (sozialer Dienst, externe Kund*innen)
Modul 3:
Fähigkeitsdiagnostik im Arbeitsprozess
17.11.2025 -19.11.2025
- Freie und angeleitete Verhaltensbeobachtung
- Merkmalgebundene Einschätzungen (MELBA, Kompetenzraster)
- Hamet 3, Hamet e plus
- Mögliche Beobachtungs- und Beurteilungsfehler
- Fremd- und Selbsteinschätzung
- Systematische Beobachtung von Menschen mit Verhaltensauffälligkeiten (Fallarbeit[1])
- ICF-Systematik: Wechselwirkung von Person und Kontext
- Hausarbeit: Einrichtungsbeschreibung
Modul 4:
Berufliche Bildung an verschiedene Personenkreise anpassen
08.12.2025 -10.12.25
- Wunsch- und Wahlrecht der Beschäftigten
- Beschäftigungsperspektiven: Neigung und Eignung der Beschäftigten
- Beschäftigte motivieren
- Spezielle Lernarrangements für Menschen mit Autismus-Spektrum-Störung (Fallarbeit)
- Spezielle Lernarrangements für Menschen mit psychiatrischen Hauptdiagnosen (Fallarbeit)
- Spezielle Lernarrangements für Menschen mit Sinnesbehinderungen (Fallarbeit)
Modul 5:
Arbeitsprozesse personenzentriert gestalten
19.01.2026 – 21.01.2026
- behindertengerechte Arbeits- und Beschäftigungsangebote (angepasste Arbeit)
- Arbeitssituationsanalysen gemeinsam mit Beschäftigten (Vorgehen und Schlussfolgerungen)
- Arbeitsprozesse optimieren (Bestandsaufnahme, Verbesserungspotential erkennen (inkl. Delegation von Aufgaben und Verantwortung an Beschäftigte), Arbeitsprozesse reorganisieren)
- Gestaltung eines lernförderlichen Arbeitsplatzes am Beispiel eines Menschen mit Körperbehinderung (Fallarbeit)
- Barrierefreiheit
- Ergonomie
- Vorrichtungsbau
- Hausarbeit: Arbeitsplatzanalyse
Modul 6:
Berufliche Bildungsprozesse personenzentriert planen, steuern und gestalten
16.02.2026 – 18.02.2026
- Inhalte der Ausbilder*innen-Eignungsverordnung (AEVO)
- Berufliche Bildung im Berufsbildungsbereich (harmonisierte Bildungspläne)
- Berufliche Bildung im Arbeitsbereich (Qualifizierungsbausteine und Qualifizierungseinheiten)
- Kleine Lehrgänge selbst entwickeln
- Lernziele und Lernwege (Bildungsplan)
- Prinzip der vollständigen Handlung
- PDCA-Zyklus
- Unterweisungsmethoden (u.a. 4-Stufen-Methode, Psychoregulativer Ansatz, SSL, Lehrgespräche)
- Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung unterweisen (Fallarbeit)
Modul 7:
Lehr- und Lernmaterialen erstellen
09.03.2026 -11.03.2026
- Lerntheorien
- Didaktisches Dreieck
- Lernstile der Beschäftigten erkennen und berücksichtigen
- Checklisten gestalten
- Spielerisches Lernen
- Einsatz von Medien als Lernhilfen (Tablets und APPs)
- Youtube-Tutorials (nach)bearbeiten
- Lehrfilme selbst herstellen
- Lernmaterialen für Menschen mit neurologischen Störungen entwickeln (Fallarbeit)
Modul 8:
Werkstatt als Unternehmen und Finanzierung von Werkstatt und Löhnen
04.05.2026
- Auftrag der Werkstätten (nach BTHG)
- Aufbau der Werkstätten (Organigramm)
- Finanzierung der Werkstätten
- Lohnsysteme (Komponenten, Lohnermittlung)
Persönlichkeitsentwicklung fördern
05.05.2026- 06.05.2026
- Unterschiede: Arbeits-, Berufs- und Persönlichkeitsförderung
- Persönlichkeitsfördernde Begleitmaßnahmen (ABM, ZERA)
- Biographiearbeit und Lebenswelten (Interviewtechniken und Aktenanalysen)
- Menschen mit Doppeldiagnosen (kognitiv beeinträchtigt und psychisch krank) (Fallarbeit)
- Hausarbeit: Sozialanamnese
Modul 9:
Rechte der Beschäftigten
15.06.2026
- Rechte und Aufgaben des Werkstattrats
- Aufgaben der Frauenbeauftragten
- Rolle und Aufgaben der Vertrauensperson
- Vermittlungsausschuss in der Werkstatt
- Datenschutz
- Betreuungsrecht (gesetzliche Vertretung)
- Gefährdungsanalysen
- Grenzen der Werkstattfähigkeit
Bewältigen von Übergängen
16.06.2026 -17.06.2026
- Fachkonzept EV/BBB
- Unterstützte Beschäftigung
- Budget für Arbeit-Stufenplan der Eingliederung (EV, BBB, AB, Praktikum, BiB ua.)
- Wechselbörsen in der WfbM
- Aufgaben der Fachkraft für berufliche Integration (FBI)
- Vorbereitung von Beschäftigten auf ein Außenpraktikum
- Auffangen von Beschäftigten nach einem gescheiterten Betriebspraktikum (Fallarbeit)
- Reintegration von Beschäftigten nach einem externen Arbeitseinsatz
- Vorbereiten auf den Ruhestand
Modul 10:
Gruppen leiten
10.08.2026 – 12.08.2026
- Rollen in Gruppen und Teams
- Beziehungsgefüge in Gruppen (die Gruppe ‚lesen‘ können)
- Entwicklungsphasen von Gruppen
- Teambildung (Selbsterfahrung)
- Maßnahmen zur Stärkung des Gruppenzusammenhalts
- Gruppen mit Beschäftigten aus verschiedenen Personenkreisen gut leiten
- Soziale Gruppenstunden gestalten
- Streitschlichtung, Vermittlung im Konflikt
- Mobbing in Gruppen (Fallarbeit)
Modul 11:
Bundesteilhabegesetz (BTHG)
31.08.2026
- Behinderungsbegriff im BTHG
- Hintergrund: Einfluss der ICF
- Rechtsanspruch auf Teilhabeleistungen
- Verfahren zur Teilhabe im BTHG (Teilhabeplan und Gesamtplan)
- Aufbau und Funktion des personenzentrierten integrierten Teilhabeplans (PiT)
Berufliche Teilhabe unterstützen, vorbereiten und gestalten durch Förderprozesse in der WfbM
01.09.2026 – 02.09.2026
- Grundlagen der individuellen Förderplanung
- Ansätze der Förderung: personenzentriert und kontextbezogen
- Personenzentrierte Eingliederungs- und Bildungspläne in der Praxis
- Ziele SMART formulieren
- Individuellen Bildungsplan erstellen (Fallarbeit)
- Ideen und Titel für Praxisprojekte entwickeln
- Hausarbeit: Förderplanung
Modul 12 (online):
Besonderheiten in der Beziehungsgestaltung
19.10.2026 -20.10.2026
- Professionelle Nähe und Distanz
- Übertragung und Gegenübertragung
- Menschen in Krisen begleiten
- individuelle Krisenpläne erstellen und umsetzen (Fallarbeit)
- Kooperation mit dem Sozialdienst und externen Helfer*innensystemen (Ärzt*innen, Kliniken)
- Bindungsstörungen bei ‚Jungen Wilden‘ (Fallarbeit)
Projektarbeiten planen, durchführen und dokumentieren
21.10.2026
- Anforderungen an die Projektarbeiten
- Umgang mit Störungen im Projektablauf
- Gliederung der Dokumentation
- Titel der Projektarbeiten, Organisation Anmeldung RP
Modul 13:
Mit herausfordernden Situationen umgehen
16.11.2026
- Aufsichtspflicht und Haftung
- Betreuungsrecht (gesetzliche Vertretung)
Gesundheit erhalten
17.11.2026-18.11.2026
- Selbstfürsorge für Beschäftigte und Fachkräfte stärken (Vorbeugung vor Burnout)
- Resilienz von Menschen mit Beeinträchtigungen fördern (Fallarbeit)
- Systemisches Arbeiten in der Behindertenhilfe
- Umgang mit Prüfungsangst
Modul 14:
Förderprozesse personenzentriert auswerten
07.12.2026-09.12.2026
- Lernkontrollen nach unterschiedlichen Arten mit Beschäftigten durchführen
- Umgang mit emotionalen Blockaden (Fallarbeit)
- Feedbackprozesse durchführen
- Arbeiten mit Lob und Anerkennung
- Reflexion des eigenen Lernwegs im gFAB-Vorbereitungskurs
- Probeklausuren zur Vorbereitung auf die schriftliche Aufsichtsarbeit
- Kursauswertung
Hinweise
[1] Neben der Orientierung über den Kurs umfasst die Einführung auch Elemente wie z.B. die Zusammenstellung der Lerngruppen, die Einführung der Wohlfühlgruppen, die Vergabe der Referate, die Wahl des*der Gruppensprecher*in (und des*der Stellvertreter*in), Hinweise zur Prüfung, Zusammenarbeit mit den Mentor*innen u.a.
[1] In jedem Modul werden Fälle bearbeitet. Die Darstellungsweise orientiert sich an den Sachverhalten, die in der schriftlichen Aufsichtsarbeit genutzt werden.
Zusatzmodule zur Prüfungsvorbereitung
Damit Sie zusätzliche Unterstützung in der konkreten Prüfungsvorbereitung und bei der Erstellung der Prüfungsleistungen erhalten, können Sie zusätzlich zur Seminarreihe drei Zusatzmodule buchen. Die Termine der Zusatzmodule orientieren sich an den Prüfungsterminen. Die hier aufgelisteten Termine sind zum heutigen Stand geplant, werden aber im Laufe der Seminarreihe noch einmal geprüft und ggf. an die Bedarfe der Teilnehmer*innen angepasst. Wir empfehlen die Teilnahme, so dass Sie sicher und mental gestärkt in die Prüfung gehen können.
Zusatzmodul 1: Prüfungsvorbereitung
25.01.-26.01.2027
- Vorbereitung auf die schriftliche und mündliche Prüfung
- Kosten: 320,00 Euro inkl. Tagesverpflegung
Zusatzmodul 2: Praxisbezogene Projektarbeit
voraussichtlich 08.03.2027 – 09.03.2027
- Gliederung der Projektarbeit
- Persönliches Feedback zu den Entwürfen
- Kosten: 320,00 Euro inkl. Tagesverpflegung*
Zusatzmodul 3: Abschlusspräsentation erstellen
voraussichtlich 26.04.-27.04.2027
- Methodenauswahl
- Anfertigen der Präsentationsentwürfe
- Kosten: 400,00 Euro inkl. Tagesverpflegung (Die Kosten bei diesem Zusatzmodul sind wegen des zusätzlichen Aufwands „Lesen, Besprechen und Feedback der Projektarbeit“ etwas höher als bei den anderen Zusatzmodulen)
Die Zusatzmodule können jeweils einzeln oder auch als Gesamtpaket gebucht werden und werden nach gesonderter Anmeldung am Ende der Seminarreihe separat in Rechnung gestellt.
HINWEISE:
Die Seminarzeiten der einzelnen Tage sind folgendermaßen: 1. Tag 09-17:00 Uhr, 2. Tag 09-17:00 Uhr, 3. Tag 09 -14:45 Uhr.
Die Abrechnung der Seminarreihe erfolgt mit einer Gesamtrechnung zum Ende des ersten Moduls.
Sollten Sie daran interessiert sein, die Seminargebühr in Raten zu zahlen (in der Regel erfolgt die Abrechnung in vier Raten), nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf; per Mail info@lebenshilfe-hessen.de bzw. telefonisch unter der 06421-94840-0.
Neben den Präsenzseminaren werden wir Ihnen für die Zusammenarbeit, die Dokumentation und das Selbstlernen während des Kurses Unterlagen auf unserem E-Learning-Angebot www.lernplattform.lebenshilfe-hessen.de zur Verfügung stellen.