Fortbildungsangebote

Die Vertrauensperson – Starke Begleitung im Gesamtplanverfahren

Veranstaltungszeiten:

Mo., 07.09.2026, 09:30 Uhr - 13:00 Uhr
Di., 08.09.2026, 09:30 Uhr - 13:00 Uhr
 

Das Gesamtplanverfahren nach § 117 SGB IX dient dazu, die notwendigen Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit der betroffenen Person zu planen und zu koordinieren, um ihre Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Dabei hat die betroffene Person das Recht, eine Vertrauensperson zu beteiligen.

In diesem Praxisseminar erarbeiten wir gemeinsam die Grundlagen für eine stärkende Begleitung im Gesamtplanverfahren.

Für Leistungserbringer in der Eingliederungshilfe und andere mögliche Vertrauenspersonen (bspw. Angehörige, rechtliche Betreuung).

THEMEN:

  • Ziele und Ablauf des Gesamtplanverfahrens: Beratung, Bedarfsermittlung, Gesamtplankonferenz
  • Ziele und Inhalte der Bedarfsermittlung
  • Die Rechte der betroffenen Person im Verfahren
  • Vertreter*in des Leistungserbringers vs. Vertrauensperson
  • versch. Tools zur Unterstützung


Leitung: Melina Eisler (B.A. Sozialwissenschaften; Fachkraft für Inklusions- und Integrationspädagogik)